| Historische Fortschritte beim Schutz der Menschenrechte in Tibet |
| 2004/05/13 |
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Von der Chinesischen Forschungsgesellschaft
über Menschenrechte 1999 jähren sich die Durchführung der Demokratischen Reform und die Abschaffung der feudalen Leibeigenschaft in Tibet zum 40. Male. 40 Jahre kommen in der langen Geschichte der Menschheit nur einem Augenblick gleich. Für Tibet jedoch bedeuten sie 40 Jahre, in denen sich die Gesellschaft und die Menschenrechtssituation gewaltig veränderten. I. Historische Wandlung der Menschenrechte in Tibet Vor 1959 wurde die tibetische Bevölkerung unter der Herrschaft der Dalai Lama durch die rückständige feudale Leibeigenschaft schwer unterdrückt und grausam ausgebeutet. Es konnte keine Rede von Menschenrechten sein. Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts führte die tibetische Bevölkerung unter Führung und mit Unterstützung der Zentralen Volksregierung eine große und tiefgreifende demokratische Reform durch, schaffte dadurch die feudale Leibeigenschaft restlos ab und läutete ein neues Jahrhundert der Entwicklung der Menschenrechte in Tibet ein. Vor 1959 hatte in Tibet bereits seit langem eine feudale Leibeigenschaft mit der Theokratie und der Diktatur der Oberschicht des geistlichen und des weltlichen Adels mit Zuständen, die noch finsterer und grausamer als die im europäischen Mittelalter waren, geherrscht. Es gab in Tibet drei Arten von Herren der Leibeigenen: Die Beamten der Lokalbehörden, der weltliche Adel und der geistliche Adel in den Klöstern. Zusammen machten sie nicht einmal 5 Prozent der tibetischen Bevölkerung aus, kontrollierten aber fast das ganze Acker- und Weideland, die Wälder, Gebirge und Flüsse sowie das meiste Vieh und hatten die tibetische Bevölkerung völlig in ihrer Gewalt. Nach einer Statistik gab es 1959 in Tibet über 3,3 Mio. Ke Ackerland (15 Ke entsprechen einem Hektar), davon waren 1,2144 Mio. Ke (36,8%) im Besitz der Klöster und der Oberschicht des geistlichen Adels, 792 000 Ke (24%) in Händen der weltlichen Adligen und 1,2837 Mio. Ke (38,9%) in Händen der Beamten. Die Leibeigenen und Sklaven jedoch, die über 95% der tibetischen Bevölkerung ausmachten, besaßen weder Ackerland noch andere Produktionsmittel. Sie waren Unfreie ohne jede persönliche Freiheit und schufteten Generation für Generation als Knechte und Mägde auf den Gutshöfen. Unter der feudalen Leibeigenschaft wurden die Leibeigenen von ihren Herren durch Frondienst, Steuern und Wucherei grausam ausgebeutet und rangen um die nackte Existenz. Nach einer unvollständigen Statistik gab es über 200 Arten von Steuern und Abgaben, die von den Lokalbehörden erhoben wurden. 50 Prozent, manchmal sogar 70 bis 80 Prozent der Arbeitsleistung der Leibeigenen waren unentgeltlicher Frondienst für Beamte und Gutshofbesitzer. Die Leibeigenen erhielten sehr wenig Lohn und konnten nur mit der Aufnahme von Wucherkrediten ihr Leben fristen. Die statistischen Angaben zeigen, da? vor 1958 die gesamte Summe der Wucherkredite in Tibet fast so hoch wie das Vierfache des gesamten Produktionswerts der Landwirtschaft und Viehzucht des Gebietes war. Über 60% der Bauern und Hirten hatten riesige Schulden. Darunter hatten über 80% der leibeigenen Schulden, und in manchen Dörfern erreichte diese Zahl sogar 100%. Die Leibeigenen, die ihre Schulden nicht tilgen konnten, waren gezwungen, aus Hungersnot, ihre Heimat zu verlassen und auf der Straße zu betteln. Unzählige von ihnen starben an Hungersnot, Kälte und Krankheiten. In Lhasa, Xigaze, Qamdo und Naqu waren überall alte Menschen, Frauen und Kinder, die auf den Straßen bettelnd zu sehen. Leibeigene und Sklaven hatten weder persönliche Freiheit noch eine politische Stellung. Die Lehnsherren verfügten über die Leibeigenen als volles Eigentum und konnten sie nach eigenem Gutdünken verkaufen, anderen überlassen, tauschen, zum Pfand geben oder verschenken. Sie entschieden über Geburt, Tod und Heirat der Leibeigenen. Wollte ein Leibeigener eine Leibeigene heiraten, die nicht dem selben Herrn gehörte, mußte er ein Lösegeld zahlen. Ihre Kinder wurden ebenfalls von Geburt an zu lebenslänglichen Leibeigenen bestimmt. Die ?13 Gesetze" und die ?16 Gesetze", die über Jahrhunderte im alten Tibet im Gebrauch waren, teilten die Menschen in drei Klassen und neun Schichten ein und legten ausdrücklich fest, da? sie gesetzlich unterschiedliche Stellungen haben. Darin ist z. B. vorgesehen: "Die Menschen sind in eine Ober-, Mittel- und Unterklasse eingeteilt und jede Klasse ist weiter in eine Ober-, Mittel- und Unterschicht eingeteilt. Die Leibeigenen gehören der Unterschicht der Unterklasse an.";"Niemand darf mit einem Weisen oder Adligen streiten"; "Schlägt ein Untergebener einen Herrn oder streitet ein Beamter der untergeordneten Klasse mit seinem Vorgesetzten, begehen sie ein schweres Verbrechen und müssen inhaftiert werden"; "wer sich nicht den Anweisungen seines Herrn fügt, mu? verhaftet werden"; "wenn einfache Leute einen Beamten anrempeln, müssen sie dingfest gemacht werden"; "wenn jemand vor dem Palast anstößig laut Klage über Unrecht erhebt, mu? er verhaftet und mit Auspeitschen bestraft werden". Für den selben Rechtsverstoß wurden Menschen aus verschiedenen Klassen mit unterschiedlicher Strafzumessung und Bestrafung belegt. Im Gesetz über die Sühne für einen Getöteten wurde festgelegt: "Die Menschen gehören unterschiedlichen Klassen an, deshalb ist der Wert ihres Lebens unterschiedlich." Der Wert des Lebens der Hocharistokratie wie der Prinzen und der Großen Lebenden Buddhas wurde mit Gold nach ihrem Körpergewicht bemessen; der Wert von Frauen, Metzgern, Jägern und Schmieden, die zur untersten Unterschicht der unteren Klasse gehörten, entsprach dem Wert eines Strohseils. Die Strafbestimmungen bei Körperverletzung sahen vor: "Verletzt ein Diener seinen Herrn, müssen ihm seine Hände oder Füße abgehackt werden; wenn ein Herr seinen Diener beim Prügeln verwundet hat, mu? er ihn nur medizinisch behandeln lassen und braucht ihm keine Entschädigung zu zahlen." Die damalige tibetische Lokalregierung sowie die großen Klöster hatten eigene Gerichte und Gefängnisse, die Gutsherren unterhielten auf ihren Gutsanwesen ebenfalls eigene Gefängnisse. Die Strafen waren unglaublich grausam, wie Ausstechen der Augen, Abschneiden der Ohren, Abhacken der Füße und Hände, Herausziehen der Sehnen oder Ertränken. Die Abschaffung der feudalen Leibeigenschaft war eine unabwendbare Forderung der Entwicklung der tibetischen Gesellschaft und auch das dringende Anliegen der tibetischen Bevölkerung. Unter der finsteren Herrschaft der feudalen Leibeigenschaft hörte die tibetische Bevölkerung aber nie auf, sich zur Wehr zu setzen. Die Menschen versuchten, durch Petitionen, Flucht und Steuer- und Frondienstverweigerung, ja sogar bewaffnete Kämpfe ihre persönlichen Rechte zu erlangen. Im Jahre 1951 unterzeichnete die Zentrale Volksregierung mit der Lokalregierung Tibets das ?17-Punkte-Abkommen" über Maßnahmen zur friedlichen Befreiung Tibets. In Anbetracht der tibetischen Geschichte und der besonderen Realität wurde im Abkommen die Notwendigkeit der Reform des Gesellschaftssystems Tibets bestätigt und eine sehr ernsthafte Einstellung zur Reform eingenommen. Das Abkommen sieht vor: "Hinsichtlich der Reform ergreift die Zentralregierung keine Zwangsmaßnahmen. Die Lokalregierung Tibets soll selbst Reformen durchführen. Den Forderungen der Bevölkerung in bezug auf Reformen sollte durch Konsultationen mit den tibetischen Führern entsprochen werden." Aber einige in der Herrscherclique der Oberschicht bekämpften die Reform und zeigten sich bereit, sich langjährig jeglichen Reformmaßnahmen zu widersetzen. Sie versuchten, die Leibeigenschaft aufrechtzuerhalten, um ihre eigenen Interessen zu wahren. Angesichts der zunehmenden Forderungen der tibetischen Bevölkerung hinsichtlich demokratischer Reformen fügten sie sich nicht dem Willen der Bevölkerung, sondern kollaborierten mit ausländischen chinafeindlichen Kräften und organisierten eine Reihe von bewaffneten Rebellionen und Spalteraktivitäten. Sie töteten Funktionäre der Zentralregierung in Tibet und gingen grausam gegen die tibetischen Massen, die die Reform unterstützten, vor. Am 10. März 1959 brachen sie das ?17-Punkte-Abkommen" offenkundig, verkündeten die "Unabhängigkeit Tibets" und entfesselten eine allseitige bewaffnete Rebellion. Angesichts dieser Umstände schlug die Zentrale Volksregierung zusammen mit der tibetischen Bevölkerung diese Rebellion entschieden nieder, um die Einheit des Staates und die grundlegenden Interessen der tibetischen Bevölkerung zu verteidigen. Am 17. Juli 1959 nahm das Vorbereitungskomitee für das Autonome Gebiet Tibet eine "Resolution über die Durchführung der Demokratischen Reform" an. Dadurch wurde eine um sich greifende Massenbewegung für die Demokratische Reform in Tibet entfaltet, die die feudale Leibeigenschaft aufgehoben und den Traum von Millionen Leibeigenen, Herr im eigenen Haus zu sein, erfüllt haben. -- Befreiung der Leibeigenen und Sklaven. Nach der Niederschlagung der Rebellion im Jahr 1959 löste die Zentralregierung unverzüglich die Lokalregierung Tibets, die mehrere hundert Jahre die tibetische Bevölkerung unterdrückte, und deren Armeen, Gerichte und Gefängnisse auf und schaffte die Gesetze des alten Tibets sowie dessen barbarische Strafen ab. Anschließend wurde eine Massenbewegung gegen die Rebellion, das Frondienstsystem und die Versklavung und für die Senkung von Pachtpreisen und Zinsen entfaltet. Es wurde bekanntgemacht, da? Leibeigene und Sklaven befreit, die Beziehungen der persönlichen Abhängigkeit und die Wucherschulden, die die Leibherren den Werktätigen auferlegt hatten, abgeschafft waren. Die Sicherheit des Lebens und die persönliche Freiheit einer Million befreiter Leibeigenen und Sklaven werden seitdem von der Verfassung und den Gesetzen des Neuen China gewährleistet. Zwangsarbeit für Lehnsherrn und unmenschliche Behandlung gehören seither der Vergangenheit an. Die Früchte ihrer Arbeit gehören nun der Bevölkerung selbst. Die Menschen werden nicht mehr durch schwere Besteuerung und Wucher der Lehnsherren ausgebeutet. --Abschaffung des Bodeneigentums der feudalen Lehnsherren. Am 21. September 1959 wurde die "Resolution über die Abschaffung des Bodeneigentums der feudalen Lehnsherren und die Übergabe von Bodeneigentum an die Bauern" vom Vorbereitungskomitee für das Autonome Gebiet Tibet angenommen. Darin wurde beschlossen, Ackerland und andere Produktionsmittel jener Lehnsherren, die an der Rebellion teilgenommen hatten, zu beschlagnahmen und unentgeltlich an die landlosen Leibeigenen und Sklaven zu verteilen, und Ackerland und andere Produktionsmittel der Lehnsherren, die sich nicht an der Rebellion beteiligt hatten, loszukaufen und dann an die Leibeigenen und Sklaven zu verteilen. Statistiken zufolge bekamen die etwa 1300 Adligen und ihre Verwalter, die nicht an der Rebellion teilgenommen hatten, während der demokratischen Reform für 900 000 Ke Anbaufläche und 820 000 Stück Vieh vom Staat 45 Mio. Yuan an Abfindung. Die Leibeigenen und Sklaven bekamen insgesamt mehr als 2,8 Mio. Ke Anbaufläche und Pro-Kopf im Durchschnitt ca. 3,5 Ke Anbaufläche. Zum ersten Mal wurden die Million zählenden Leibeigenen und Sklaven die Herren des Ackerlandes und anderer Produktionsmittel. Ihre Initiative für die Produktion war so groß? wie nie zuvor. So wurde die Entwicklung der Gesellschaft und Wirtschaft Tibets beträchtlich gefördert und die Bedingungen für die Existenz und Entwicklung der Bevölkerung Tibets wurden verbessert. Die statistischen Angaben zeigen, da? die Getreideproduktion des ganzen Gebiets 1960 nach der grundlegenden Beendigung der Bodenreform um 12,6 Prozent gegenüber 1959 und um 17,5 Prozent gegenüber 1958, dem Jahr vor der Bodenreform, und der Viehbestand 1960 um 10 Prozent gegenüber 1959 gestiegen war. -- Abschaffung des theokratischen Systems. Unter dem politischen System der Theokratie der feudalen Lehnsherren im alten Tibet war der Dalai Lama, das Oberhaupt der Gelugba-Sekte des Lamaismus, der Chef der tibetischen Lokalregierung. In ihm war die höchste politische und religiöse Macht in einer Person vereinigt. Die alten Regierungsämter waren jeweils doppelt besetzt mit einem weltlichen und einem geistlichen Beamten, die letzteren waren höher als die ersteren. Die Klöster hatten im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben eine Reihe von Privilegien. In der Demokratischen Reform wurde das theokratische System beseitigt und die Trennung der Regierung von der Religion durchgeführt. Während der Demokratischen Reform wurde verordnet, da? die religiöse Glaubensfreiheit, patriotische und Gesetze befolgende Lamas und Klöster und die Freiheit jeder Person, als Lama bzw. Nonne zu leben oder aber ins weltliche Leben zurückzukehren, und alle normalen Religionstätigkeiten geschützt werden. Außerdem wurden durch die Reform alle feudalen wirtschaftlichen und politischen Privilegien der Klöster, der feudale Besitz, die feudale Ausbeutung und die menschliche Versklavung in den Klöstern sowie die interne feudale Verwaltung der Klöster und die Hierarchie beseitigt. Öffentliches Kapital und Eigentum der Klöster wurden durch demokratische Verwaltung als Produktionsmittel und Geldmittel für den Lebensunterhalt und die normalen Religionstätigkeiten der Lamas und Nonnen in den Klöstern genutzt. Die Ackerbauflächen, die den Lamas und Nonnen der Klöster je nach Anzahl der Arbeitskräfte verteilt wurden, wurden von Klosterverwaltungskomitees einheitlich verwaltet, und die Produktion wurde ebenfalls von ihnen organisiert. Die Klöster, deren richtige Ausgaben größer als die Einnahmen waren, bekamen Subventionen von der Regierung. Die Durchführung der Trennung der Regierung von der Religion garantierte die Glaubensfreiheit der tibetischen Bevölkerung und legte zugleich eine Grundlage für die Praktizieren eines politischen Systems der Volksdemokratie in Tibet. -- Allmähliche Verwirklichung einer nationalen Gebietsautonomie. Mit der Demokratischen Reform haben die Million zählenden Leibeigenen und Sklaven ihr Schicksal in die eigene Hand genommen und sind wie die Volksmassen aller anderen Nationalitäten des ganzen Landes zu Herren des Staates geworden und genießen alle im Gesetz verankerten politischen Rechte. Im Jahr 1961 wurden in Tibet allgemeine Wahlen durchgeführt. Die ehemaligen Leibeigenen und Sklaven bekamen zum ersten Mal das Recht zu wählen. Sie nahmen aktiv an der Wahl teil, übten mit großem politischem Enthusiasmus und hohem Verantwortungsgeist das demokratische Recht aus und wählten die Machtorgane und Regierungen des Autonomen Gebiets aller Ebenen. Eine große Anzahl von ehemals Unfreien bekleidet nun leitende Posten auf allen Ebenen Tibets. Im September 1965 fand die 1. Tagung des 1. Volkskongresses des Autonomen Gebiets Tibet in Lhasa statt, bei der die Gründung des Autonomen Gebiets Tibet offiziell ausgerufen wurde. Unter 301 an dem Volkskongreß teilnehmenden Abgeordneten machten die Vertreter der tibetischen Nationalität und anderer nationalen Minderheiten über 80% aus und die patriotischen Persönlichkeiten der geistlichen und weltlichen Oberschicht über 11%. Die Abgeordneten der tibetischen Nationalität waren meist befreite Leibeigene und Sklaven. Die Gründung des Autonomen Gebiets Tibet und das Praktizieren der nationalen Gebietsautonomie in Tibet gewährleistete im politischem System das politische Recht der tibetischen Bevölkerung auf gleichberechtigte Teilnahme an der Verwaltung der staatlichen Angelegenheiten und das autonome Recht der tibetischen Bevölkerung hinsichtlich der Verwaltung der eigenen regionalen und nationalen Angelegenheiten. Das Neue China hat durch die Demokratische Reform in nur wenigen Jahren die feudale Leibeigenschaft, die in Tibet tausend Jahre andauerte, beseitigt, so da? die Million zählenden tibetischen Leibeigenen und Sklaven im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben eine historische Befreiung erhielten. Dies ist eine große epochemachende Wandlung in der Entwicklungsgeschichte des gesellschaftlichen Fortschritts und der Menschenrechte Tibets und ein wichtiger Beitrag zu den Menschenrechten Chinas und der Welt. II. Die Garantie für Bürgerrechte und politische Rechte Wie das Volk des gesamten Landes genießt die Bevölkerung des Autonomen Gebiets Tibet (AGT) alle in der Verfassung festgelegten Bürgerrechte und politischen Rechte sowie kraft Gesetz alle Sonderrechte der nationalen Gebietsautonomie. In Tibet haben alle Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von Nationalität, Geschlecht, Beruf, sozialer Herkunft, Religion, Bildungsstand, Vermögenslage und der Dauer ihrer Ansässigkeit das aktive und passive Wahlrecht. Sie können die Delegierten der Volkskongresse auf Kreis-, Bezirks-, Gemeinde- und Landstadtebene wählen; diese Delegierten wählen die Abgeordneten, die an dem nationalen Volkskongreß und dem Volkskongreß des AGT und den Volkskongressen der Städte teilnehmen. Die Bürger üben durch die Volkskongresse aller Ebenen das Recht auf Mitwirkung an staatlichen und lokalen Angelegenheiten aus. Statistiken zufolge machen die Abgeordneten aus der tibetischen Nationalität und anderen nationalen Minderheiten seit Gründung des AGT 1965 80% aller Abgeordneten aus. Es gibt in Tibet 19 Abgeordnete des Nationalen Volkskongresses, von denen 80% Tibeter und Angehörige anderer nationaler Minderheiten sind ; 82,44% aller 450 Abgeordneten des Volkskongresses des AGT sind Tibeter und Angehörige anderer nationaler Minderheiten. Tibetische Frauen haben wie tibetische Männer das Recht auf Mitwirkung an politischen Angelegenheiten. Vor der Demokratischen Reform befanden sich die tibetischen Frauen in der untersten Schicht und hatten keine politische Stellung. Es wurde im Gesetzbuch der Lokalregierung im alten Tibet eindeutig festgelegt: "Man darf nicht mit Frauen über staatliche Angelegenheiten diskutieren", "Sklaven und Frauen dürfen nicht an militärischen und politischen Angelegenheiten mitwirken." Seit Einführung der Demokratischen Reform können tibetische Frauen nach der Verfassung und den Gesetzen des Staates den Männern gleichberechtigt eine gesellschaftlich anerkannte Stellung einnehmen und politische Rechte ausüben. Statistiken zufolge nahmen seit der ersten allgemeinen Wahl im AGT über 90% der wahlberechtigten Frauen an der Wahl aller vergangenen Volkskongresse aller Ebenen teil. Zur Zeit machen die weiblichen Abgeordneten über 15% aller Abgeordneten der Volkskongresse aller Ebenen im AGT aus. Bis Ende 1998 gab es 22 525 Funktionärinnen, 32,8% aller Kader. Gemäß der Verfassung und dem Gesetz der nationalen Gebietsautonomie übt Tibet als ein von der tibetischen Nationalität konzentriert bewohntes Gebiet eine nationale Gebietsautonomie aus. Nach den gesetzlichen Bestimmungen sollen das Amt des Vorsitzenden bzw. die Ämter stellvertretender Vorsitzender des ständigen Ausschusses des Volkskongresses des AGT von tibetischen Bürgern, das Amt des Vorsitzenden der Regierung des AGT und die Ämter der wichtigsten Beamten der Regierungen auf allen Ebenen von tibetischen Bürgern bekleidet werden. Angehörige der tibetischen Nationalität und anderer nationaler Minderheiten sollen möglichst als Mitarbeiter der Regierungen auf allen Ebenen im AGT eingestellt werden. Statistiken zufolge wurden seit 1965 das Amt des Vorsitzenden des ständigen Ausschusses des Volkskongresses, das des Vorsitzenden der Volksregierung des AGT und die Ämter der wichtigen Verantwortlichen der Ständigen Ausschüsse der Volkskongresse und der wichtigen Leiter der Regierungen aller Ebenen von tibetischen Bürgern bekleidet. Wichtige Beamtenposten der Staatsanwaltschaften und der Gerichte sind ebenfalls mit tibetischen Bürgern zu besetzen. Statistiken 1998 zufolge betrug die gesamte Zahl von Kadern aus Tibetern und anderen nationalen Minderheiten 49 851, 74,1% aller Kader im AGT, 71,45% des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des ständigen Ausschusses des Volkskongresses des AGT und 80% aller Mitglieder des ständigen Ausschusses des VK des AGT und 77,8% des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden der Regierung des AGT sind Tibeter oder Angehörige anderer nationaler Minderheiten. Technische Fachkräfte aus der tibetischen Nationalität und anderen nationalen Minderheiten machen 69,36% aller Fachkräfte im AGT aus. Das AGT hat nicht nur als staatliches Organ auf Provinzebene das Recht, lokale Gesetze bzw. gesetzliche Vorschriften auszuarbeiten, sondern hat auch das Recht, entsprechend den lokalen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Besonderheiten über lokale Angelegenheiten zu entscheiden und die Autonomie-Vorschriften und spezielle Vorschriften auszuarbeiten. Falls Resolutionen, Entscheidungen, Dekrete und Anweisungen der übergeordneten staatlichen Organe den konkreten Verhältnissen in Tibet nicht entsprechen, können die autonomen Organe Tibets Anträge auf Anpassungsdurchführung bzw. Außerkraftsetzung stellen. Statistiken zufolge haben der Volkskongreß des AGT und dessen ständiger Ausschuß seit der Gründung des AGT im Jahr 1965 bereits über 150 lokale Gesetze und gesetzliche Vorschriften, rechtskräftige Resolutionen und Entscheidungen ausgearbeitet und erlassen, die viele Bereiche wie Machtaufbau, wirtschaftliche Entwicklung, Kultur, Erziehung, Sprache und Schrift, Justiz und den Schutz von Kulturgegenständen, Wildtieren und Naturressourcen betreffen. Dazu gehören die "Geschäftsordnung des Volkskongresses des AGT", "Einige Bestimmungen des AGT über Studium, Gebrauch und Entwicklung der tibetischen Sprache und Schrift", "Einige Bestimmungen über die verstärkte Überwachung und Kontrolle der Durchführung der Gesetze und gesetzlichen Verordnungen", die "Vorschriften des AGT über Denkmalschutz und -verwaltung" und die "Vorschriften des AGT über Umweltschutz". Die Ausarbeitung und Durchführung dieser lokalen Gesetze und lokalen Vorschriften, der speziellen Vorschriften und Anpassungsvorschriften sind Ausdruck, da? die tibetische Bevölkerung das Selbstbestimmungsrecht auf Verwaltung der Angelegenheiten in ihrem Gebiet und der tibetischen Nationalität genießt und die Sonderinteressen der tibetischen Bevölkerung im politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben wirksam gewährleistet werden. Beispielsweise haben die Gesetzgebungs- und Verwaltungsorgane des AGT neben den staatlichen Bestimmungen über die Festtage, das Neujahr nach dem tibetischen Kalender, das "Shoton"-Fest und andere traditionelle tibetische Feste in die Liste der Festtage des AGT aufgenommen. Unter Rücksicht auf die besonderen natürlichen und geographischen Bedingungen in Tibet führte das AGT die 35-Stunden-Arbeitswoche ein, d. h., da? die Arbeiter und Angestellten in Tibet pro Woche fünf Stunden weniger als in den anderen Landesteilen arbeiten. Mit Rücksicht auf die in der Geschichte Tibets entstandene und weit verbreitete Polygamie und Polyandrie verabschiedete das AGT 1981 die "Anpassungsbestimmungen des AGT zur Durchführung des ,Ehegesetzes der Volksrepublik China?". Während an den Prinzipien im Ehegesetz über Ehefreiheit festgehalten und die Monogamie eingeführt wurde, waren ebenfalls anderweitige Bestimmungen vorgesehen. Beispielsweise durften die o. g. Ehebeziehungen, die vor der Durchführung der Anpassungsbestimmungen entstanden waren, beibehalten werden, falls niemand den Wunsch äußerte, diese aufzulösen. Die Glaubensfreiheit der tibetischen Bevölkerung wird respektiert und geschützt. Im Zuge der Demokratischen Reform wurde das System der Integration von Politik und Religion abgeschafft und eine Garantie für die Ausübung der Glaubensfreiheit und der normalen Religionstätigkeiten gesetzlich festgelegt. Obwohl während der "Kulturrevolution" (1966-1976) die Glaubensfreiheit der Bürger in Tibet wie in anderen Landesgebieten auch verletzt wurde, ergriff der Staat nach der "Kulturrevolution" viele konkrete Maßnahmen zum Schutz der Glaubensfreiheit der tibetischen Bevölkerung, führte einige traditionelle religiöse Feste wieder ein, restaurierte viele Gebetsstätten und -einrichtungen und gewährleistete, da? normale religiöse Tätigkeiten der Gläubigen dort entfaltet werden konnten. Statistiken zufolge hat der Staat seit der Reform und Öffnung Chinas bereits 300 Mio. Yuan, eine große Menge von Gold und Silber und andere wertvolle Materialien für die Renovierung und den Schutz von tibetischen Tempeln und Klöstern eingesetzt. Allein die Renovierung des Potala-Palastes verschluckte über 55 Mio. Yuan, dauerte fünf Jahre und stellte in bezug auf Bauinvestition und -umfang das größte Renovierungsprojekt seit einigen Jahrhunderten dar. Der Staat hat außerdem mit 6,7 Mio. Yuan, 111 kg Gold, über 2000 kg Silber und einer großen Menge von Perlen die Stupas der Panchen Lama von der 5. bis zur 9. Generation und deren Opferhallen renoviert. Der Staat hat 66,20 Mio. Yuan und 650 kg Gold für den Bau einer Stupa und einer Opferhalle für den 10. Panchen Lama bereitgestellt. Außerdem haben der Staat und das AGT die Renovierung der berühmten Klöster Jokhang, Tashilhunpo, Zhaibung, Sera und Gandain finanziert. Mit der Renovierung und Wiedereröffnung dieser Stätten werden die Bedürfnisse der Gläubigen nach Entfaltung religiöser Tätigkeiten befriedigt. Jedes Jahr pilgern etwa eine Million tibetische Gläubige nach Lhasa. Inner- und außerhalb einiger berühmter Klöster wie des Jokhang wimmelt es von buddhistischen Anhängern, die Kotau machen oder Gebetsmühlen drehen. Fast alle Gläubigen haben zu Hause Gebetszimmer oder Altäre. Die Freiheit des Gebrauchs und der Entwicklung der tibetischen Sprache und Schrift wird effektiv geschützt. Es wurde in den 1987 auf dem Volkskongreß des AGT angenommenen "Vorläufigen Bestimmungen des AGT über Studium, Gebrauch und Entwicklung der tibetischen Sprache und Schrift" eindeutig das Prinzip festgelegt, da? Tibetisch und Han-Chinesisch im AGT gleichwertig gebraucht werden, wobei hauptsächlich Tibetisch gebraucht werden soll. In Tibet werden die vom NVK und vom Volkskongreß des AGT verabschiedeten Resolutionen, Gesetze und gesetzlichen Verordnungen und die von der Zentral- und der Volksregierung des AGT erlassenen offiziellen Dokumente sowie Bekanntmachungen in tibetischer und der Han-Chinesischen Schrift abgefaßt. Die Volksgerichte und Staatsanwaltschaften auf allen Ebenen gewährleisten gemäß dem Gesetz das Recht der Bürger, in ihrer nationalen Sprache und Schrift Klage zu erheben; wenn diese Organe in Strafsachen, in denen tibetische Klienten involviert sind, das Ermittlungsverfahren leiten und Fälle verhandeln, gebrauchen sie die tibetische Sprache und Schrift und lassen gerichtliche Dokumente in der tibetischen Schrift zirkulieren. In den Zeitungen, Rundfunk- und Fernsehsendungen finden Tibetisch und Chinesisch Anwendung. Die meisten im AGT zusammengestellten und herausgegebenen Bücher sind Bücher in der tibetischen Schrift. Bei der Einstellung von Arbeitern und Beamten und der Schulaufnahme werden diejenigen, die Tibetisch fließend beherrschen, bevorzugt behandelt. An den Schulen in Lhasa und auf Bezirks- und Kreisebene wird der Unterricht in Tibetisch und Han-Chinesisch gegeben; an den Schulen von Kreisebene abwärts wird der Unterricht in Tibetisch abgehalten. Die tibetische Sprache ist das Hauptfach für die Schüler an allen Schulen in Tibet. III. Die Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte Seit der vor 40 Jahren durchgeführten Demokratischen Reform hat die tibetische Bevölkerung dank der Unterstützung durch die Zentralregierung und die Bevölkerung in anderen Landesteilen Chinas die Bereiche Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur tatkräftig entwickelt und das Antlitz der Gesellschaft in Tibet gründlich verändert. Die tibetische Bevölkerung genießt nun bessere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Staat führt im AGT eine Vorzugspolitik für die gesellschaftlich-wirtschaftliche Entwicklung durch, indem er Tibet Unterstützung bezüglich Geldmittel, Technik und Fachkräfte gewährt. Von den 50er Jahren bis 1997 hat die Zentralregierung Tibet insgesamt 40 Mrd. Yuan zur Verfügung gestellt und eine große Menge von Gütern nach Tibet befördert. In den letzten Jahren hat die Zentralregierung Tibet jedes Jahr einen Finanzzuschuß in Höhe von 1,2 Mrd. Yuan gegeben. Nachdem neun Provinzen und regierungsunmittelbare Städte 1984 477 Mio. Yuan in die Durchführung von 43 Hilfsprojekten in Tibet investiert hatten, unterstützten die Zentralregierung und andere Landesteile unentgeltlich die Durchführung von 62 Projekten mit einer gesamten Investition von vier Mrd. Yuan; 60 Projekte davon wurden bereits fertiggestellt. Gleichzeitig wurde eine große Anzahl von Kadern und Technikern nach Tibet entsendet. 15 Provinzen und regierungsunmittelbare Städte begannen, Hilfsempfänger in Tibet auszuwählen, denen sie Hilfe leisteten. Diese Unterstützungsprojekte trieben die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung in Tibet noch besser voran. Statistiken 1998 zufolge betrug das Bruttoinlandsprodukt im AGT 9,118 Mrd. Yuan und war, um das 47,1fache höher als 1959, die Investition in den Investbau 3,66 Mrd. Yuan, um das 468fache höher als 1958 (vor der demokratischen Reform); das Einkommen der lokalen Finanzen 364 Mio. Yuan, um das 96fache höher als 1958. Im alten Tibet gab es keine moderne Industrie. Damals gab es nur eine kleine Kraftstation mit einer Kapazität von 92 kW, eine kleine Waffenfabrik und eine kleine Münzanstalt mit insgesamt 100 Arbeitern und Angestellten. Heute verfügt Tibet über 300 moderne Industriebetriebe in über zehn Branchen wie Stromerzeugung, Bergbau, Zement, Gerberei, Wollspinnerei, Lebensmittel und Baustoff; die staatseigenen Betriebe beschäftigen über 50 000 Arbeiter und Angestellte. Ein modernes Industriegefüge mit tibetischer Prägung nimmt Gestalt an. 1998 stieg der Produktionswert der Industrie auf 1,365 Mrd. Yuan, um das 31fache gegenüber 1959. Vor der friedlichen Befreiung war Tibet äußerst verkehrsungünstig, es gab keine offizielle Landstraße und keine permanente Brücke. Heute ist in Tibet ein Landstraßennetz mit Lhasa als Zentrum und mit den Landstraßen Qinghai-Tibet, Sichuan-Tibet, Xinjiang-Tibet, Yunnan-Tibet und China-Nepal als Landstraßenadern entstanden; es wurden drei Flughäfen Damxung, Konggar und Bangda und die inländischen Fluglinien von Lhasa nach Beijing, Chengdu, Xi'an, Xining und Chongqing und die internationale Fluglinie von Lhasa nach Katmandu, Nepal, eröffnet. Der Produktionsstand der Landwirtschaft und Viehzucht im alten Tibet war niedrig. 1952 betrug der Getreideertrag in Tibet nur 155 000 t, der Viehbestand nur 9,74 Mio. Stück. Der Getreideertrag hatte sich 1998 auf 850 000 t erhöht, der Viehbestand auf 22,1 Mio. Stück; der Bruttoproduktionswert der Landwirtschaft und der Viehzucht erreichte 4,38 Mrd. Yuan, um das 30,4fache höher als 1959. Vor der Demokratischen Reform hatten über 90% der Tibeter keine eigene Wohnung. Viele Leibeigene mußten Schulden machen oder gingen betteln, um zu überleben. Im Stadtgebiet des damaligen Lhasa gab es nur 20 000 Bewohner, während etwa tausend arme Familien in Zelten aus Jute- bzw. Hanfsäcken in den Randgebieten Lhasas lebten. Das Leben der tibetischen Bevölkerung hat sich inzwischen beträchtlich verbessert. 1998 überschritt das verfügbare Einkommen pro Stadtbewohner in Tibet mit 5438 Yuan zum ersten Mal das Landesdurchschnitt; das durchschnittliche Pro-Kopf-Nettoeinkommen der Bauern und Hirten erreichte 1158 Yuan. Die Sparguthaben der Stadt- und Landbewohner betrugen 3,345 Mrd. Yuan. Die meisten Bauern und Hirten haben das Nahrungs- und Bekleidungsproblem gelöst. Die Wohnfläche pro Stadtbewohner betrug 14 qm, fünf qm mehr als das Landesdurchschnittsniveau; die Pro-Bauer-Wohnfläche erreichte über 20 qm, was der durchschnittlichen Pro-Bauer-Wohnfläche in ganz China entspricht. Die Wohnfläche pro Stadtbewohner in Lhasa überschritt 17,3 qm. Farbfernseher, Kühlschränke, Telefone und andere elektrische Haushaltsgeräte haben Einzug in einfache Stadthaushalte gefunden. Früher konnten nur die Adeligen die traditionellen tibetischen Gewänder aus Lamm- und Fischotterpelz tragen, die heute für die Tibeter allgemein erschwinglich geworden sind. Vor der friedlichen Befreiung gab es dort keine modernen medizinischen Einrichtungen, nur drei einfache, kleine von den Behörden eingerichtete medizinische Anstalten für Traditionelle Tibetische Medizin und nur einige wenige private Kliniken mit knapp 100 Medizinern. In den land- und viehwirtschaftlichen Gebieten gab es 300 Volksärzte für Traditionelle Tibetische Medizin. Insgesamt gab es 400 Mediziner in Tibet, 0,4 entfielen auf je tausend Tibeter. Pocken, Cholera, Geschlechtskrankheiten, Fleckenfieber, Scharlach und Tetanus waren oft verbreitet. Nach der friedlichen Befreiung, besonders nach der Demokratischen Reform ergriff die chinesische Regierung verschiedene Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten und brachte o. g. Krankheiten im wesentlichen unter Kontrolle. In den 60er Jahren wurden die Pocken in Tibet im wesentlichen ausgerottet, und das Auftreten von ansteckenden Krankheiten und endemischen Krankheiten sank drastisch. Heute gibt es in allen Kreisen Krankenhäuser und Prophylaxestationen, in einigen Kreisen sowohl Krankenhäuser für Traditionelle Tibetische Medizin. als auch Stationen für Mutterschutz und Säuglingspflege; in über 70% aller Gemeinden gibt es Sanitätsstationen und in über 30% aller Dörfer Sanitätsräume. Statistischen Angaben zufolge verfügte Tibet 1998 über 1300 medizinische Einrichtungen, das bedeutete einen Anstieg um das 20fache gegenüber 1959, und 6700 Krankenbetten, dies war um das 16,6fache höher als 1959; das Fachpersonal zählte über 10 000 Mitarbeiter; im Durchschnitt kamen 2,3 Betten und 3,57 Mediziner auf je tausend Menschen, das war höher als der Landesdurchschnitt. Mit der Verbesserung der medizinischen und hygienischen Bedingungen wird das Recht der tibetischen Bevölkerung auf Leben und Gesundheit wirksam gewährleistet. Statistiken zeigen, da? die Sterberate der schwangeren Frauen und Wöchnerinnen von 50 Promille 1959 auf sieben Promille 1998 sank, die der Säuglinge von 430 Promille auf 36,77 Promille. Die durchschnittliche Lebenserwartung stieg von 35,5 Jahren in den 50er Jahren auf 67 Jahre. Inzwischen hat das Wachstum der tibetischen Bevölkerung schnell zugenommen. Zwischen 1959 und 1998 erhöhte sich die tibetische Bevölkerungszahl um 1,2336 Mio., ein Anstieg um 193,98 %. Dies war die Periode des schnellsten Bevölkerungswachstums Tibets in diesem Jahrhundert. 1998 betrug die Geburtenrate der tibetischen Bevölkerung 18,4?, die natürliche Bevölkerungswachstumsrate 10,9?, sie waren beide höher als der Landesdurchschnitt in der selben Periode. Im alten Tibet gab es keine moderne Schule. Nur 2000 Mönche und Kinder der Adeligen lernten in alten von Behörden betriebenen Schulen oder privaten Einklassenschulen. Die Einschulungsrate der schulpflichtigen Kinder betrug kaum 2%, das Analphabetentum 97%. Den meisten Tibetern wurde das Recht auf Bildung vorenthalten. Seit der Demokratischen Reform hat Tibet ein mehrschichtiges Bildungssystem geschaffen, das aus der vorschulischen Erziehung, Grundschul-, Mittel- und Hochschulbildung, Berufs- und technischen Bildung und Erwachsenenbildung besteht. Das Recht der Tibeter auf Bildung wird relativ vollständig gewährleistet. Statistiken 1998 zufolge gab es in Tibet 4365 verschiedenartige Schulen mit über 400 000 Schülern bzw. Studenten. Die Einschulungsrate der schulpflichtigen Kinder stieg auf 81,3%, das Analphabetentum sank um 47%. Die gebührenfreie Bildung von den Grundschulen über die Mittelschulen bis zu den Hochschulen ist in Tibet eingeführt worden. Die Grundschulen in Grenzgebieten oder entlegenen Gebieten sorgen für Nahrung, Unterkunft und Bekleidung der Grundschüler. Diese Maßnahmen trugen dazu bei, da? die tibetische Bevölkerung das Recht auf Bildung wirksam genießen kann. Die gesellschaftliche Stellung der Frauen wurde beträchtlich erhöht. Die durch die Demokratische Reform befreiten Frauen nehmen aktiv am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Aufbau teil. Im gesellschaftlichen Leben wurde die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau allmählich verwirklicht. Statistiken zufolge sind 48,5% aller Berufstätigen in Tibet Frauen, in den landwirtschaftlichen und Viehzuchtgebieten sogar über 60%; in den Städten sind zwei Drittel aller Frauen von 15 Jahren aufwärts berufstätig. In den Institutionen und Unternehmen arbeiten 15 000 Frauen, 39% aller Belegschaften; 12 900 Frauen sind Fachkräfte, 40,12% aller Fachkräfte. Die Bildungssituation für Frauen ist unablässig verbessert worden. Die Einschulungsrate der schulpflichtigen Mädchen ist von 45,43% 1993 auf 71,3% heute gestiegen. Es gibt im AGT 1206 Studentinnen, 37,6% aller Immatrikulierten. Die riesigen Veränderungen in den 40 Jahren seit der Demokratischen Reform in Tibet zeigen, da? die Abschaffung der Leibeigenschaft und die Einführung der nationalen Gebietsautonomie grundlegende Voraussetzungen für die gesellschaftliche Entwicklung und den Fortschritt wie auch für die gründliche Veränderung der Menschrechtssituation in Tibet gewesen sind. Obwohl die Menschenrechtssituation in Tibet aus natürlichen und historischen Gründen und, nicht zuletzt vom wirtschaftlichen Entwicklungsstand begrenzt, noch viel zu wünschen übrig läßt, wird sie jedoch mit der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung unablässig verbessert werden, solange Tibet an dem Weg zum Aufbau des Sozialismus chinesischer Prägung und der nationalen Gebietsautonomie festhält. |