| Merkblatt zur Beantragung eines Visums für die VR China | ||||||||||||||||
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Stand: 15.03.2012
1. Das Generalkonsulat der VR China in Hamburg bearbeitet die Anträge aus den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein. Die Antragsunterlagen müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht werden. Die Einreichung per Post ist nicht möglich und die Konsularabteilung schickt aus Sicherheitsgründen auch kein Visum zurück. 2.Ein Visumsantrag kann frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen werden. Die zuständigen Konsuln sind berechtigt, die Art des Visums, die Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sowie die Anzahl der Einreisen gemäß den chinesischen Gesetzen und Vorschriften zu bestimmen, Anträge zurückzuweisen, bzw. ein bereits ausgestelltes Visum zu ändern oder für ungültig zu erklären, ohne es zu begründen.
3. Öffnungszeit: montags bis freitags, 9:00 bis 12:00 4. Die Verantwortung für Verzögerungen bei der Barbeitung und Unkosten wegen Nichtachtung dieses Merkblattes sind vom Antragsteller zu tragen. 5. Die Annahme von Express-Visa(am gleichen Tag abholen)wird nur möglich sein, wenn die Antragssteller vor 11:00 die Unterlagen bei den Kunsuln einreichen. 6. Wir akzeptieren nur neue Antragsformular mit 4 Seiten und die alte Antragsfomular mit nur 2 Seiten sind nicht mehr gültig. Aufladen der neue Antragsformular here: http://www.fmprc.gov.cn/ce/cgham/chn/lsyw/P020110311010461665759.pdf Aufladen der zusätzlichen Antragsformular (für die Antragsteller, die ein Studium oder Arbeitsvisum beantragen oder keine deutsche Pässe besitzen) here:http://www.fmprc.gov.cn/ce/cgham/chn/lsyw/P020110312742059756784.pdf 7. Wir haben kein Kopieservice. Bitte machen Sie Kopie! (einschließlich Pass, Aufenthaltstiel, Flugtickets, Hotelbuchung, Meldebescheinigung und anderen wichtigen Dokumente!!!!!)Die von uns angenommenen Meldebescheinigungen werden wir nicht zurückgeben!!! 8. Für Tourismusvisum gibt es keine Mehrmalig-Einreise. 9. Das Generalkonsulat behält sich vor, nach Prüfung des Antrags ergänzende Unterlagen nachzufordern, wie auch von der Vorlage einzelner Dokumente abzusehen.
Die erforderlichen Unterlagen für ein Touristenvisum sind nachfolgend aufgelistet:
Für das Geschäftsvisum (für Geschäftsleute, Offiziell Besucher, Praktikanten und kurzfristig in China Studierende) noch Vorlage 1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monate, mindestens eine leere Seite für das Visum. 2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild.
Für ein Arbeitsvisum (Z-Visum, für in China berufstätige Ausländer) sind außerdem folgende Unterlagen vorzulegen:
(Z-Visum-Inhaber sind dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen. Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.)
Für ein Studiumvisum (X-Visum, für in China Studierende mit einem Aufenthalt länger als 6 Monate) sind außerdem folgende Unterlagen vorzulegen:
(X-Visum-Inhaber sind dazu verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise bei den örtlichen Ämtern für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.)
■ Visagebühr (Bezahlung nur mit EC-Karte oder Verrechnungsscheck): 1. Visum für deutsche Staatsbürger
2. Visum für Passinhaber ohne deutsche Staatsangehörigkeit
3. Visum für US-Amerikaner : pro Person 115 EUR
4. Visum für Rumänen : 4.1 Einmalige Einreise : pro Person 90 EUR 4.2 Zweimalige Einreise : pro Person 110 EUR 4.3 Mehrmalige Einreise : pro Person 190 EUR ■ Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung: 1. Am gleichen Tag (Annahme nur bis 11.00 Uhr): pro Person 30 EUR
Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbchaussee 268, 22605 Hamburg Öffnungszeiten: montags bis freitags, 9.00-12.00 Uhr (keine telefonische Auskunft) Tel: 040-82276018 (Di., Do. 14.00-16.00 Uhr,nur für telefonische Auskunft, keine Abgabe oder Abholung) Fax: 040-82276022
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